Da die Inzidenzwerte auch im Landkreis seit mehreren Tagen konstant unter 100 sind und auch weiter fallen, werden die „Notbremse des Bundes“ und damit auch die Beschränkungen für alle gelockert. Seit dem 21.05.2021 gelten für den Sportbetrieb im Landkreis die unten angeführten Lockerungen.
Es wird aber trotzdem noch um die Einhaltung der Hygienevorschriften und der Abbstandsregeln gebeten. Aber es ist ein erster Schritt in Richtung Normalität des Sportbetriebs in unserem Verein.
Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten; des Weiteren der Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Voraussetzung ist jeweils ein Testnachweis.
Erlaubt sind ab sofort
Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (also Testpflicht, feste Plätze, höchstens 250 Zuschauer) zugelassen.
(Quelle: Landkreis Regensburg, Amtsblatt des Landkreis Regensburg v. 18.05.2021)